Ordentliche Versammlung vom Montag, 1. Mai 2023, 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses
Publiziert am 30. März 2023
Traktanden: Botschaft
- Protokoll
- Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2022
Vorbericht - Teil 1
Vorbericht - Teil 2
Detailzahlen - Bericht Aufsichtsstelle Datenschutz, Berichtsjahr 2022; Orientierung und Kenntnisnahme
- Abfallreglement; Genehmigung
- Wasserversorgung, Ersatz Quellzuleitung Lohalde-Reservoir; Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 315'000.00
- Verschiedenes
Das neue Abfallreglement (Totalrevision) liegt 30 Tage seit erstmaliger Publikation während der Bürozeit auf der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Rohrbach, 27. März 2023
Der Gemeinderat