Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde Rohrbach und bilden die Gemeindeversammlung (Legislative).

Ordentliche Versammlung vom Montag, 6. Mai 2024, 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses

Traktanden: Botschaft

  1. Protokoll
  2. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2023
    Vorbericht
    Detailzahlen
  3. Bericht Aufsichtsstelle Datenschutz, Berichtsjahr 2023;
    Orientierung und Kenntnisnahme
  4. Ehrungen
  5. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Rohrbach, 4. April 2024
Der Gemeinderat

Ordentliche Versammlung vom Montag, 4. Dezember 2023, 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses

Traktanden: Botschaft

  1. Begrüssung der Jungbürgerinnen und Jungbürger (Jahrgang 2005); Abgabe der Bürgerbriefe
  2. Protokoll
  3. Orientierung über den Finanzplan
  4. Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage für das Jahr 2024
    Vorbericht
    Budget 2024
    Das Budget 2024 wird genehmigt.
  5. Ernennung der Revisionsstelle und Aufsichtsstelle Datenschutz für das Jahr 2024
    Die Finances Publiques AG, Bowil, wird als Revisionsstelle und Aufsichtsstelle Datenschutz für das Jahr 2024 bestätigt.
  6. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Rohrbach, 7. November 2023
Der Gemeinderat

Ordentliche Versammlung vom Montag, 1. Mai 2023, 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses

Traktanden: Botschaft

  1. Protokoll
  2. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2022
    Vorbericht - Teil 1
    Vorbericht - Teil 2
    Detailzahlen
    Die Verwaltungsrechnung 2022 wird genehmigt.
  3. Bericht Aufsichtsstelle Datenschutz, Berichtsjahr 2022; Orientierung und Kenntnisnahme
  4. Abfallreglement; Genehmigung
    Das Abfallreglement wird genehmigt.
  5. Wasserversorgung, Ersatz Quellzuleitung Lohalde-Reservoir; Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 315'000.00
    Der Verpflichtungskredit von Fr. 315'000.00 wird genehmigt.
  6. Verschiedenes

Das neue Abfallreglement (Totalrevision) liegt 30 Tage seit erstmaliger Publikation während der Bürozeit auf der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Rohrbach, 27. März 2023
Der Gemeinderat

Ordentliche Versammlung vom Montag, 28. November 2022, 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses

Botschaft

Traktanden:

  1. Begrüssung der Jungbürgerinnen und Jungbürger (Jahrgang 2004); Abgabe der Bürgerbrief
  2. Protokoll
  3. Orientierung über den Finanzplan
  4. Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage für das Jahr 2023
    Vorbericht
    Budget 2023
    Das Budget 2023 wird genehmigt.
  5. Ernennung der Revisionsstelle und Aufsichtsstelle Datenschutz für das Jahr 2023
    Die Finances Publiques AG, Bowil, wird als Revisionsstelle und Aufsichtsstelle Datenschutz für das Jahr 2023 bestätigt.
  6. Schulhaus Rohrbach – Schulraumplanung; Genehmigung Verpflichtungskredit Fr. 450‘000.00
    Der Verpflichtungskredit von Fr. 450'000.00 wird genehmigt.
  7. Schulsozialarbeit; Genehmigung definitive Einführung
    Die definitive Einführung der Schulsozialarbeit an der Schule Rohrbach wird genehmigt.
  8. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetze VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Rohrbach, 27. Oktober 2022
Der Gemeinderat

Ordentliche Versammlung vom Montag, 2. Mai 2022, 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses

Traktanden:

  1. Protokoll
  2. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2021
    Vorbericht - Teil 1
    Vorbericht - Teil 2
    Detailzahlen
  3. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Rohrbach, 19. April 2022
Der Gemeinderat

Ordentliche Versammlung vom Montag, 29. November 2021, 20.00 Uhr in der Turnhalle Rohrbach

Traktanden:

  1. Begrüssung der Jungbürgerinnen und Jungbürger (Jahrgang 2003), Abgabe der Bürgerbriefe
  2. Protokoll
  3. Orientierung über den Finanzplan
  4. Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage für das Jahr 2022
    Vorbericht

    Budget 2022

    Das Budget 2022 wurde genehmigt. Die Steueranlage für das Jahr 2022 beträgt wie bis anhin das 1.35-fache der gesetzlichen Einheitsansätze auf Einkommen und Vermögen. Die Liegenschaftssteuer macht 1.1 Promille des amtlichen Wertes aus.
  5. Ernennung der Revisionsstelle und Aufsichtsstelle Datenschutz für das Jahr 2022
    Die Finances Publiques AG, Bowil, wurde für ein weiteres Jahr bestätigt.
  6. Verschiedenes

Das Budget 2022 kann bei der Finanzverwaltung eingesehen und bezogen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Rohrbach, 28. Oktober 2021
Der Gemeinderat

Ordentliche Versammlung vom Montag, 31. Mai 2021, 20.00 Uhr in der Turnhalle Rohrbach

Traktanden:

  1. Protokoll
  2. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2020
    Vorbericht - Teil 1
    Vorbericht - Teil 2
    Detailzahlen
    Die Verwaltungsrechnung 2020 wurde genehmigt.
  3. Genehmigung der Kreditabrechnung für den Neubau der Kadaversammelstelle
    Die Kreditabrechnung sowie der entsprechende Nachkredit wurden genehmigt.
  4. Oberstufenverband Kleindietwil, Beratung und Genehmigung Ergänzung Artikel 2 (Schulsozialarbeit) des Organisationsreglements
    Artikel 2, Organisationsreglement
    Die Zweckänderung in Artikel 2 wurde genehmigt.
  5. Beratung und Genehmigung des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
    Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
    Das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung wurde genehmigt.

  6. Beratung und Genehmigung des neuen Organisationsreglements
    Organisationsreglement
    Vergleich OgR neu - bisher
    Das Organisationsreglement wurde mit einer Abänderung genehmigt. Artikel 21 wird mit dem Wahlrecht ergänzt und lautet neu wie folgt:
    1 Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimm- und wahlberechtigt.
    2 Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen.

  7. Beratung und Genehmigung des neuen Reglements über die Urnenwahlen
    Reglement über die Urnenwahlen
    Das Reglement über die Urnenwahlen wurde genehmigt.

  8. Verschiedenes