Ordentliche Versammlung vom Montag, 1. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses

Traktanden: Botschaft

  1. Begrüssung der Jungbürgerinnen und Jungbürger (Jahrgang 2007); Abgabe der Bürgerbriefe
  2. Protokoll
  3. Organisationsreglement; Genehmigung Teilrevision
    Die Teilrevision wird genehmigt.

  4. Personalreglement; Genehmigung Teilrevision
    Die Teilrevision wird genehmigt.
  5. Orientierung über den Finanzplan
  6. Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzen der Steueranlage für das Jahr 2026
    Vorbericht

    Budget 2026
    Das Budget 2026 wird genehmigt.
  7. Ernennung der Revisionsstelle und Aufsichtsstelle Datenschutz für das Jahr 2026
    Die Finances Publiques AG, Bowil, wird als Revisionsstelle und Aufsichtsstelle Datenschutz für das Jahr 2026 bestätigt.
  8. Spielplatz Kindergarten und Weidenpavillon; Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 160'000.00
    Der Verpflichtungskredit von Fr. 160'000.00 wird genehmigt.
  9. Beschaffung Fahrzeuge Werkhof; Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 195'000.00
    Der Verpflichtungskredit von Fr. 195'000.00 wird genehmigt.
  10. Verschiedenes

Das Organisationsreglement und das Personalreglemet liegen 30 Tage seit erstmaliger Publikation während der Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Städtli 26, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetze VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Budget 2026 kann bei der Finanzverwaltung eingesehen und bezogen werden (auch im Internet unter www.rohrbach-be.ch aufrufbar).

Rohrbach, 30. Oktober 2025
Der Gemeinderat