Sperrgut

Brennbares Sperrgut wird in Rohrbach einmal wöchentlich, jeweils am Dienstag zusammen mit dem Hauskehricht abgeführt.

Produkte Als Sperrgut gelten, sofern sie nicht den getrennten Sammlungen zugeführt werden können: grössere Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kuststoffobjekte und dergleichen; grössere leere Gebinde (z.B. Kessel)
Sammlungen siehe Entsorgungskalender
Sammelstelle Tür-zu-Tür-Sammlung
Gebühren: (inkl. MwSt 7.7%) Bündelmarke Fr. 6.45 Sperrgutmarke Fr. 23.70
Wichtig Sperrgut so gut es geht zerkleinern und zusammenbinden. Kleinsperrgut bis höchstens 1 m Länge, 50 cm Durchmesser und 20 kg Gewicht ist in fest verschnürten Bündeln oder Schachteln bereitzustellen und mit einer Bündelmarke zu versehen. Das Höchstgewicht für Sperrgut beträgt 30 kg.