Leuchten / Leuchtmittel

Unabhängig von einem Neukauf können Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen an den entsprechenden Verkaufsstellen kostenlos zurückgegeben werden.
| Produkte | Stabförmige Fluoreszenz-Röhren und nicht stabförmige Leuchtmittel wie Stromsparlampen | |
| Sammelstelle | Verkaufsstelle | |
| Gebühren | Gratis | |
| Wichtig | Diese Leuchtmittel gelten als Sonderabfälle und dürfen nicht mit dem Hauskehricht entsorgt werden. Lampenbruch soll vermieden werden, weil Quecksilber freigesetz werden, Kontaminationsgefahr. Gewöhnliche Glühlampen und Halogenglühlampen gehören in den Hauskehricht. |