Einwohner- und Fremdenkontrolle

Adressänderung

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Änderung kann uns persönlich am Schalter, telefonisch oder per eUmzugCH gemeldet werden.

Gebühren

Anmeldung / Zuzug (Schweizer Bürger)

Innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug müssen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Die Anmeldung können Sie persönlich bei uns am Schalter unter Vorweisung folgender Unterlagen im Original oder per eUmzugCH vornehmen:

  • Amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis)
  • Heimatschein (nicht mehr zwingend)
  • für Wochenaufenthalter: Heimatausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Familienausweis falls sie verheiratet sind oder Kinder haben
     

Gebühren
 

Anmeldung / Zuzug (Ausländische Staatsangehörige)

Innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug müssen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Die Anmeldung können Sie persönlich bei uns am Schalter unter Vorweisung folgender Unterlagen im Original oder per eUmzugCH vornehmen:

  • Pass oder ID
  • Ausländerausweis
  • Familienausweis falls sie verheiratet sind oder Kinder haben
  • Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
     

Gebühren
 

Abmeldung / Wegzug

Schweizer Bürger sowie ausländische Staatsangehörige müssen den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges bei der Einwohnerkontrolle melden. Die Abmeldung können Sie persönlich bei uns am Schalter unter Vorweisung folgender Unterlagen im Original oder per eUmzugCH vornehmen:

  • Amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis)
  • Niederlassungsausweis (Schweizer Bürger)

Beglaubigungen / Bestätigungen von Unterschriften

Im Kanton Bern dürfen nur Notare Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen. Die Gemeinden können jedoch Bestätigen, dass die Person tatsächlich unterschrieben hat. Dazu können Sie mit dem zu unterschreibenden Dokument auf die Gemeindeverwaltung kommen, dieses bei uns unterschreiben, damit wir die Bestätigung ausstellen können. 
 

Abstimmungen und Wahlen

Die Einwohnerabteilung führt das Stimmregister und versendet die Abstimmungsunterlagen an die Stimmberechtigten. Sollten Sie die Abstimmungs-/Wahlunterlagen, Couverts oder Ihre Ausweiskarte verlegt haben, können wir Ihnen auf der Gemeindeverwaltung Ersatzunterlagen herausgeben. Auf der Ausweiskarte wird vermerkt, dass es sich um eine Ersatzkarte handelt, damit bei der Auszählung überprüft werden kann, dass Sie nur einmal abgestimmt wurde.

Hinweise zur gültigen brieflichen Abstimmung
 

Testament / Letztwillige Verfügung

Testamente oder Letztwillige Verfügungen können Sie bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegen.