Bauwesen
Baubewilligungspflicht
Nicht nur Neubauten unterstehen der Baubewilligungspflicht, sondern auch Umbauten, Fassadenveränderungen, Ersatz der Heizung durch eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe, Errichten einer Stützmauer etc. Mit Ausnahme einiger weniger Bauvorhaben unterliegen alle baulichen Veränderungen der Bewilligungspflicht.
Ob Ihr Bauvorhaben baubewilligungspflichtig ist, beurteilt die Baubewilligungs- / Baupolizeibehörde. Melden Sie sich dazu bei der Gemeindeverwaltung und klären Sie den Sachverhalt ab.
Baugesuch - eBau
Zugriff auf eBau: www.be.ch/ebau
Seit dem 1. März 2022 besteht im Kanton Bern die Pflicht, die Baugesuche in elektronischer Form über eBau einzureichen. Für die Nutzung von eBau ist ein BE-Login notwendig.
Die Gesuchstellende haben weiterhin alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen zusätzlich als Papierdossiers in 2-facher Ausführung mit den nötigen Unterschriften bei der Gemeinde einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.
Weitere Informationen zu eBau finden Sie unter www.be.ch/projekt-ebau