AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) und ein Dienstleistungsbetrieb der Sozialversicherungen. Sie informiert die Bevölkerung und ist Anlaufstelle für Auskünfte, Dokumentation und Beratung zu Einzelfragen.
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Chutzenstrasse 10
3007 Bern
Telefon 031 379 79 79
Aufgaben
- Ermitteln und Erfassen der beitragspflichtigen Betriebe und Einzelpersonen
- Mitarbeit bei den Lohnabrechnungen
- Bearbeiten von Leistungsgesuchen (AHV, IV, HE)
- Mutationen im Leistungs- und Beitragsbereich
- Neuausstellen von AHV-Versicherungsausweisen
- Bearbeiten von Soldmeldeunterlagen vom Militär und Zivilschutz
- Entgegennehmen, Prüfen und Bescheinigen von Kinderzulagen
- Entgegennehmen und Berechnen von Ergänzungsleistungen
- Entgegennehmen von Krankheitskosten und Antragsstellung an AKB
- Beratungs- und Auskunftserteilung in allen Fragen der AHV/IV/EL/EO/FAK im Beitrags- und Leistungsbereich
Altersrente (AHV) - anmelden
Bei der AHV gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Anmeldung. Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie sollten die Anmeldung etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen, denn es kann einige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berechnet hat. Das Referenzalter für Frauen bis Jahrgang 1960 liegt bei 64 Jahren. Für Frauen des Jahrgangs 1961 liegt es bei 64 Jahren und 3 Monaten, für Frauen des Jahrgangs 1962 bei 64 Jahren und 6 Monaten, für Frauen des Jahrgangs 1963 bei 64 Jahren und 9 Monaten und für Frauen ab Jahrgang 1964 liegt das Referenzalter, wie bei den Männern, bei 65 Jahren.
Merkblatt - Altersrente und Hilflosenentschädigungen der AHV
Anmeldung für eine Altersrente
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
• jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
• Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten