Urnenwahlen 2025

Publiziert am 25. September 2025

Wir verweisen auf die Publikation im Anzeiger Oberaargau vom 25. September 2025.

Urnenwahlen

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Artikel 23 des Reglements über die Urnenwahlen auf Sonntag, 30. November 2025 folgende

Majorzwahl

angeordnet:

  • Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in
  • 6 Mitglieder des Gemeinderates

Die Durchführung der Majorzwahl erfolgt nach dem Reglement über die Urnenwahlen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 17. Oktober 2025, 17.00 Uhr (verlängerte Öffnungszeiten), bei der Gemeindeverwaltung Rohrbach einzureichen. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind, müssen zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine geeignete Bezeichnung tragen und von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Übersteigt die Zahl der kandidierenden Personen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt. Eine allfällige stille Wahl wird im Anzeiger Oberaargau publiziert.

Rohrbach, 19. September 2025

Der Gemeinderat