Stille Wahl - Mitglied Gemeinderat

Publiziert am 27. Oktober 2022

Wir verweisen auf die Publikation im Anzeiger Oberaargau vom 22. September 2022.

Stille Wahl

Art. 36 des Reglements über die Urnenwahlen lautet wie folgt:

Übersteigt die Zahl der Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt.

Für den Sitz im Gemeinderat ist innerhalb der vorgeschriebenen Frist nur ein Wahlvorschlag eingetroffen und deshalb hat der Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt:

  • Wenger Daniel, Bergstrasse 25

Allfällige Einsprachen gegen die stille Wahl sind innert zehn Tagen nach erstmaliger Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A. einzureichen.

Rohrbach, 21. Oktober 2022
Der Gemeinderat