Protokoll der Gemeindeversammlung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 liegt gemäss Art. 58 OgR während 30 Tagen, d.h. vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Rohrbach, 8. Dezember 2025
Der Gemeinderat