Protokoll der Gemeindeversammlung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Mai 2025 liegt gemäss Art. 58 OgR während 30 Tagen, d.h. vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.
Rohrbach, 13. Mai 2025
Der Gemeinderat