Protokoll der Gemeindeversammlung
Publiziert am 12. Dezember 2024
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt gemäss Art. 58 OgR während 30 Tagen, d.h. vom 9. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Rohrbach, 9. Dezember 2024
Der Gemeinderat