Protokoll der Gemeindeversammlung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2022 liegt gemäss Art. 58 OgR während 30 Tagen, d.h. vom 2. Dezember 2022 bis 3. Januar 2023 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Rohrbach, 2. Dezember 2022
Der Gemeinderat