Protokoll der Gemeindeversammlung
Publiziert am 11. Dezember 2023
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 liegt gemäss Art. 58 OgR während 30 Tagen, d.h. vom 8. Dezember 2023 bis 8. Januar 2024 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Rohrbach, 11. Dezember 2023
Der Gemeinderat