Protokoll der Gemeindeversammlung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Mai 2023 liegt gemäss Art. 58 OgR während 30 Tagen, d.h. vom 8. Mai 2023 bis 7. Juni 2023 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Rohrbach, 8. Mai 2023
Der Gemeinderat