Ordentliche Versammlung vom Montag, 28. November 2022, 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses
Publiziert am 27. Oktober 2022
Traktanden:
- Begrüssung der Jungbürgerinnen und Jungbürger (Jahrgang 2004); Abgabe der Bürgerbriefe
- Protokoll
- Orientierung über den Finanzplan
- Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage für das Jahr 2023
Vorbericht
Budget 2023 - Ernennung der Revisionsstelle und Aufsichtsstelle Datenschutz für das Jahr 2023
- Schulhaus Rohrbach – Schulraumplanung; Genehmigung Verpflichtungskredit Fr. 450‘000.00
- Schulsozialarbeit; Genehmigung definitive Einführung
- Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetze VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Budget 2023 kann bei der Finanzverwaltung eingesehen und bezogen werden (auch im Internet unter www.rohrbach-be.ch aufrufbar).
Rohrbach, 27. Oktober 2022
Der Gemeinderat