Ordentliche Versammlung vom Montag, 5. Mai 2025, 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses
Publiziert am 3. April 2025
Traktanden: Botschaft
- Protokoll
- Jahresrechnung 2024; Genehmigung
Vorbericht
Detailzahlen - Bericht Aufsichtsstelle Datenschutz, Berichtsjahr 2024; Orientierung und Kenntnisnahme
- Schulraumplanung / Integration Kindergarten Dorf in bestehende Schulliegenschaft; Genehmigung Kreditabrechnung
- Gebührentarif über die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Rohrbach; Aufhebung
- Ehrungen
- Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetze VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Rohrbach, 3. April 2025
Der Gemeinderat