Ersatzwahl - Mitglied Gemeinderat

Publiziert am 22. September 2022

Aufgrund der Demission von Manuel Loosli ist das Amt eines Mitgliedes des Gemeinderates für die restliche Amtsdauer vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 neu zu besetzen. Der Gemeinderat hat in Anwendung von Artikel 23 des Reglements über die Urnenwahlen auf Sonntag, 27. November 2022 folgende

Majorzwahl

angeordnet:

  • 1 Mitglied des Gemeinderates

Die Durchführung der Majorzwahl erfolgt nach dem Reglement über die Urnenwahlen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 14. Oktober 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Rohrbach einzureichen. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind, müssen zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine geeignete Bezeichnung tragen und von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Übersteigt die Zahl der kandidierenden Personen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt. Eine allfällige stille Wahl wird im Anzeiger Oberaargau publiziert.

Rohrbach, 22. September 2022
Der Gemeinderat