Schularzt

Im zweiten Kindergartenjahr und im 4. Schuljahr finden obligatorische, schulärztliche Untersuchungen in der Schule statt. Sie sind unentgeltlich. Zeigt sich dabei, dass eine ärztliche oder andere Behandlung notwendig ist, so erhalten die Eltern eine entsprechende Empfehlung.
Vor den Untersuchungen werden die Eltern schriftlich informiert. Den Eltern steht es frei, der Untersuchung beizuwohnen.

Bei der Untersuchung werden nur Gehör, Sehschärfe und Rückenhaltung beurteilt, es sei denn, die Eltern geben einen speziellen Untersuchungswunsch mündlich oder schriftlich bekannt.

Es besteht freie Arztwahl, die Untersuchung kann auch durch den Hausarzt durchgeführt werden. Die Kosten für Behandlungen, die nicht vom Schularzt durchgeführt werden, müssen die Eltern jedoch selber tragen (Artikel 8 Abs. 2 der Verordnung über den schulärztlichen Dienst). Falls die Eltern ihr Kind nicht vom Schularzt untersuchen lassen wollen, muss der untersuchende Arzt auf der Rückseite des Formulars „Mitteilungen an Eltern und Jugendliche“ bestätigen, wann die Untersuchung statt findet oder statt fand.


Unser Schularzt ist die Hausarztpraxis Rohrbach AG, Bahnhofstrasse 9, 4938 Rohrbach
Verantwortlich: Schulsekretariat

zurück zur Übersicht