Freie Halbtage

Fünf freie Halbtage
Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen nicht zur Schule zu schicken. Die Verantwortung liegt alleine bei den Eltern. Die Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Das entsprechende Formular kann bei der Klassenlehrkraft bezogen werden oder auf dieser Seite heruntergeladen werden und muss spätestens am Tag vor der Abwesenheit zurückgegeben werden.

Formular Bezug von freien Halbtagen

Nicht bezogene Halbtage können nicht auf nachfolgende Schuljahre übertragen werden.

Aus schulorganisatorischen Gründen ist nach Möglichkeit Folgendes zu beachten:

  • Keine Dispensation bei Schulanlässen
  • Keine Dispensation in der letzten Woche vor den Sommerferien (Gesuch an die Schulleitung notwendig)
  • Dispensationen möglichst frühzeitig melden

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