Dispensationen

Die Eltern können ihre Kinder zusätzlich aus folgenden Gründen vom Unterricht dispensieren lassen:

  • wichtige Familienereignisse
  • Teilnahme an sportlichen und kulturellen Anlässen
  • wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen

Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein.
Für die Dispensation für Schnupperlehren gelten ein eigenes Formular und kürzere Fristen.

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