Absenzen

Als entschuldigte Absenzen gelten:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes
  • Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • Arzt- oder Zahnarzttermine (falls nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich)


Abwesenheiten sind so rasch wie möglich der Klassenlehrkraft per Klapp zu melden.


Wenn ein Kind unentschuldigt oder ohne Abmeldung dem Unterricht fern bleibt, machen sich seine Eltern strafbar. Sie müssen gemäss den gesetzlichen Richtlinien mit Konsequenzen rechnen.

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