Urnenwahlen 2025

Die Urnenwahlen finden am 30. November 2025 statt. Wir verweisen auf die Publikation im Anzeiger Oberaargau vom 25. September 2025.

Innerhalb der vorgeschriebenen Frist sind folgende Wahlvorschläge eingetroffen:

Vorschlag Nr. 1, SP, Gewerkschaften und Unabhängige

Majorzwahlen

6 Mitglieder des Gemeinderates

  • Moser Laura, 1986, Fachfrau Betreuung für Menschen mit Beeinträchtigung, Mittelweg 15 (SP/neu)

Vorschlag Nr. 2, Bürgerliche Wähler Rohrbach und SVP Rohrbach

Majorzwahlen

Gemeindepräsident/in und zugleich Gemeinderatspräsident/in

  • Schütz Andreas, 1971, Käsermeister, Mösli 9 (parteilos/neu)

6 Mitglieder des Gemeinderates

  • Iff Samuel, 1963, Landwirt/Zimmermann, Hintergasse 7 (SVP, bisher)
  • Hegi Marc, 1974, Lehrer, Eichmattweg 40 (parteilos, bisher)
  • Minder Sévérine, 1996, Projektleiterin, Hintergasse 16 (parteilos, bisher)
  • Krähenbühl Irene, 1986, Motorradmechanikerin/Hausfrau, Hauptstrasse 54 (parteilos, neu)
  • Eymann Jürg, 1986, Schreiner/Projektleiter im Aussendienst, Galgenrain 15 (parteilos, neu)
  • Steiner Franz, 1971, Disponent, Toggiburgstrasse 13 (parteilos, neu)

Stille Wahl
Artikel 36 des Reglements über die Urnenwahlen lautet wie folgt:

Übersteigt die Zahl der Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt.

Für den Gemeindepräsidenten und zugleich Gemeinderatspräsidenten ist nur ein Wahlvorschlag eingetroffen und deshalb hat der Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt:

  • Schütz Andreas, Mösli 9

Ein öffentlicher Wahlgang findet somit für folgende Behörde statt:

  • 6 Mitglieder des Gemeinderates

Die «SP, Gewerkschaften und Unabhängige» hat den Minderheitenschutz gestützt auf Artikel 38 Reglement über die Urnenwahlen geltend gemacht. Im Zusammenhang mit der Vertretung der Minderheit sind Artikel 38 – 46 Gemeindegesetz massgebend.

Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet, wie sie üblicherweise für die eidg. und kant. Abstimmungen gelten.

Das Stimm- und Wahlrecht steht jeder Person zu, die in kantonalen Angelegenheiten stimm- und wahlberechtigt ist und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Die Frist beginnt mit der Anmeldung.

Die Ausweiskarte, die amtlichen Wahlzettel sowie die Kandidatenlisten und das Werbematerial werden den Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, welche keine Ausweiskarte erhalten haben, können nach Reglement eine solche bis spätestens am Freitag vor den Wahlen bei der Gemeindeverwaltung verlangen.

Allfällige Einsprachen gegen die stille Wahl sind innert zehn Tagen nach erstmaliger Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Städtli 26, 3380 Wangen a.A. einzureichen.

Rohrbach, 30. Oktober 2025
Der Gemeinderat