Teilrevision Ortsplanung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan Gewässerraum, Rechtsetzung
Am 25. Oktober 2018 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Änderungen des Baureglementes und den Zonenplan Gewässerraum in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes genehmigt.
Die neue baurechtliche Grundordnung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.
Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Rechtsetzung öffentlich bekannt gegeben.
Rohrbach, 23. November 2018
Der Gemeinderat
Kategorie: | Allgemein |
Neueste Kommentare