Am Montag, 29. November 2021 findet die nächste ordentliche Gemeindeversammlung statt.
Die Versammlung beginnt um 20.00 Uhr in der Turnhalle Rohrbach.
Die Traktandenliste finden Sie unter: Gemeindeversammlung.
Kategorie: | Allgemein |
Am Montag, 29. November 2021 findet die nächste ordentliche Gemeindeversammlung statt.
Die Versammlung beginnt um 20.00 Uhr in der Turnhalle Rohrbach.
Die Traktandenliste finden Sie unter: Gemeindeversammlung.
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Die Urnenwahlen finden am 28. November 2021 statt.
Wir verweisen auf die Publikation im Anzeiger Oberaargau vom 23. September 2021.
Innerhalb der vorgeschriebenen Frist sind folgende Wahlvorschläge eingetroffen:
Vorschlag Nr. 1, Mitte-Links für Rohrbach/SP, Gewerkschaften & Unabhängige
Majorzwahlen
6 Mitglieder des Gemeinderates
Singeisen Raphael, 1976, Lehrer Berufsmaturitätsschule, Eichmattweg 26, (parteilos/bisher)
Vorschlag Nr. 2, Bürgerliche Wähler Rohrbach/SVP Rohrbach
Majorzwahlen
Gemeindepräsident/in und zugleich Gemeinderatspräsident/in
Kölliker-Lanz Hubert, 1958, Maschinen-Mechaniker, Sonnweg 36 (parteilos/neu)
6 Mitglieder des Gemeinderates
Lanz Michaela, 1988, Produktmanagerin Kundenservices, Steggässli 2 (parteilos, bisher)
Loosli Manuel, 1981, Landschaftsgärtner, Eichmattweg 28 (parteilos, bisher)
Bütikofer-Saurer Hannes, 1968, Betriebsleiter, Bergstrasse 14 (SVP, neu)
Fehlbaum Björn Marco, 1971, Polymechaniker/Team Manager Manufacturing, Sossaustrasse 3 (parteilos, neu)
Hegi Marc, 1974, Lehrer, Eichmattweg 40 (parteilos, neu)
Iff Samuel, 1963, Landwirt/Zimmermann, Hintergasse 7 (parteilos, neu)
Stille Wahl
Art. 36 des Reglements über die Urnenwahlen lautet wie folgt.
Übersteigt die Zahl der Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt.
Für den Gemeindepräsidenten und zugleich Gemeinderatspräsidenten ist nur ein Wahlvorschlag eingetroffen und deshalb hat der Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt:
Kölliker-Lanz Hubert, Sonnweg 36
Ein öffentlicher Wahlgang findet somit für folgende Behörde statt:
Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet, wie sie üblicherweise für die eidg. und kant. Abstimmungen gelten.
Das Stimm- und Wahlrecht steht jeder Person zu, die in kantonalen Angelegenheiten stimm- und wahlberechtigt ist und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Die Frist beginnt mit der Anmeldung.
Die Ausweiskarte, die amtlichen Wahlzettel sowie die Kandidatenlisten und das Werbematerial werden den Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, welche keine Ausweiskarte erhalten haben, können nach Reglement eine solche bis spätestens am Freitag vor den Wahlen bei der Gemeindeverwaltung verlangen.
Allfällige Einsprachen gegen die stille Wahl sind innert zehn Tagen nach erstmaliger Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A. einzureichen.
Rohrbach, 21. Oktober 2021
Der Gemeinderat
Kategorie: | Allgemein |
Am 31. Mai 2021 hat die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Rohrbach das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung genehmigt.
Das neue Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung wird die Inkraftsetzung des neuen Reglements öffentlich bekannt gemacht.
Rohrbach, 14. Oktober 2021
Der Gemeinderat
Das Reglement kann unter Downloads eingesehen werden.
Kategorie: | Allgemein |
Am Samstag, 9. Oktober 2021 findet auf dem Rabiplatz von 08.00 bis 11.00 Uhr die Alteisensammlung statt und die Wasserbüffel Rohrbach verwöhnen Sie auch in diesem Jahr mit diversen Köstlichkeiten vom Grill.
Kategorie: | Allgemein |
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