Gemäss Luftreinhalteverordnung des Bundes (LRV) müssen Anlagen periodisch, mindestens alle 2 Jahre einmal durch die Gemeinden überprüft werden. Ausnahmen sind die Feuerungsanlagen, welche einen Bonus von 4 Jahren erhalten haben. Alle Oel- und Gasfeuerungsanlagen die im Winter 2013/2014 letztmals von der Gemeinde überprüft wurden, werden ab dem
12. Oktober 2015
wieder kontrolliert.
Weitere Informationen können dem Flugblatt entnommen werden.
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