Der Gemeinderat Rohrbach bringt gestützt auf Art. 58 des Kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung:
- Angepasstes Baureglement (namentlich harmonisierte Masse und Messweisen, Gewässerabstände)
- Erläuterungsbericht Harmonisierte Masse und Messweisen / Gewässerabstände
Die Unterlagen liegen vom 19. März bis 20. April 2015 während den Büroöffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Rohrbach öffentlich auf.
Während der öffentlichen Mitwirkung ist jedermann berechtigt, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen. Allfällige Anregungen oder Änderungsvorschläge sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rohrbach einzureichen.
Unterlagen:
Baureglement
Erläuterungsbericht
Rohrbach, 13. März 2015
Der Gemeinderat
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